Der am 12. September von der Europäischen Kommission vorgestellte Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sieht unter anderem vor, den Unternehmen ausnahmslos die Möglichkeit zu nehmen, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet hierdurch eine starke Beeinträchtigung der etablierten Zahlungspraktiken im Handel. Die Aushandlung verlässlicher Zahlungsbedingungen habe in der Vergangenheit allen Parteien Vorteile geboten.

„Bislang war eine Vereinbarung längerer Zahlungsziele von über 60 Tagen unter bestimmten Voraussetzungen machbar. Das sollte auch künftig so bleiben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Würde diese Ausnahmebestimmung gestrichen, wäre die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen nicht länger gewährleistet. Daher müssten Abweichungen mindestens möglich bleiben, wenn die ausdrücklich vereinbart und im Hinblick auf die Belange des Lieferanten nicht grob unbillig sei. „Zahlungsbedingungen frei aushandeln zu können, ist entlang der Wertschöpfungskette von großer Bedeutung. Längere Zahlungsfristen sind dabei häufig im Interesse beider Vertragspartner“, so Genth weiter.

Der HDE unterstützt eine fristgerechte Zahlungskultur. „Die Beschränkung von einvernehmlich zu vereinbarenden Zahlungszielen auf 30 Tage leistet aber keinen Beitrag zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs. Sie würde aber die unternehmerische Handlungsfreiheit empfindlich einschränken und zu Effizienzverlusten führen“, betont Genth. Beide Vertragspartner würden die Möglichkeit verlieren, für sie vorteilhafte Vereinbarungen zu treffen. Zudem seien die Zahlungsbedingungen im Lebensmittelsektor bereits durch die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken vorgeschrieben, die in nationales Recht umgesetzt und von den Unternehmen in die Lieferverträge implementiert wurde. Diese Vorgaben würden nun aber durch den Kommissionsvorschlag außer Kraft gesetzt, bevor eine Evaluierung dieser Vorschriften auf EU-Ebene überhaupt stattgefunden habe. „Das gefährdet das Vertrauen der Unternehmen in den Bestand des geltenden Rechts“, so Genth.

Quelle: HDE