Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften gerecht werden. Jahrelang ist die Finanzverwaltung hier eher großzügig verfahren. Damit ist seit einiger Zeit Schluss. Die Vorschriften sind verschärft worden und die Finanzverwaltung setzt diese verstärkt durch. Registrierkassen sind Prüfungsschwerpunkt und dies aus Finanzverwaltungssicht durchaus mit beachtlichem Erfolg: Über 90 % der Kassenprüfungen werden beanstandet. Das zeigt, dass die Kassennutzer das Thema unbedingt ernst nehmen sollten.

Entsprechen die eingesetzte Kassentechnik und die durch sie aufgezeichneten Daten nicht den Anforderungen, muss der Steuerpflichtige damit rechnen, dass das Finanzamt die Kasseneinnahmen schätzt und Steuern nachfordert. Zudem drohen Bußgelder und u. U. auch strafrechtliche Konsequenzen.

Hierzu haben wir für Sie eine „Sonderinformation – Steuerliche Anforderungen an elektronische Registrierkassen“, welche Sie bei uns anfordern oder in Zukunft in unserem internen Mitgliederbereich downloaden können.