Mit Blick auf die am 31. Mai 2023 stattfindende Sozialwahl macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Bedeutung der Wahl für die Arbeit der Sozialversicherungen in Deutschland aufmerksam. Im Rahmen der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung gewählt. Arbeitgeber und Versicherte bestimmen auf diesem Weg alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in den höchsten Gremien der Selbstverwaltung und nehmen damit entscheidend Einfluss auf die Arbeit ihrer Sozialversicherungen. Es handelt sich bei der Sozialwahl nach Europa- und Bundestagswahl um die drittgrößte Wahl in Deutschland. Das Parlament der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) besteht aus 20 ehrenamtlichen Vertretern der Versichertenseite sowie 20 ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeberseite.

Wie bereits bei der Sozialwahl im Jahr 2017, hat sich der HDE für die diesjährige Sozialwahl frühzeitig als Listenträger für die Arbeitgeber- und Brancheninteressen bei der BGHW engagiert und dazu im vergangenen Jahr unter anderem eine großflächige Ausschreibung initiiert. Erfreulich ist aus Sicht des HDE, dass es bei der BGHW in diesem Jahr erneut zu einer sogenannten Friedenswahl für die rund 5,2 Millionen Versicherten sowie die 380.000 Mitgliedsunternehmen kommen wird. Aus beiden Wählergruppen – Versicherte und Arbeitgeber – wurde jeweils nur eine Vorschlagsliste eingereicht und durch den Wahlausschuss der BGHW zugelassen. Im Falle einer Friedenswahl ist keine Wahlhandlung mehr erforderlich. „Die Sozialwahl ist das demokratische Fundament der Sozialversicherung. Es war sehr wichtig, in diesem Jahr erneut eine Friedenswahl bei der BGHW zu erreichen. Eine Urwahl ist dagegen ein sehr bürokratischer Vorgang, der für die Berufsgenossenschaft Kosten in Millionenhöhe verursacht hätte“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik sowie HDE-Listenvertreter. Diese Kosten hätten letztlich die Arbeitgeber als alleinige Beitragszahler stemmen müssen. Außerdem seien die Listen rechtssicher und mit geringerem Verwaltungsaufwand verbunden. „Friedenswahlen ermöglichen zudem mehr Vielfalt. Denn durch die Listen der Verbände und Gewerkschaften kann gewährleistet werden, dass am Ende möglichst alle Gruppen sowie Teilbranchen in der BGHW vertreten sind“, so Haarke weiter.

Arbeitgeber und Versicherte arbeiten in der BGHW vertrauensvoll und effektiv zusammen, um die Sicherheit der Beschäftigten in der Branche durch einen branchenspezifischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, der an eine sich ständig wandelnde Arbeitsweit angepasst werden muss. „Das ist sehr unterstützenswert. Die Arbeitgeber haben ja auch ein großes Eigeninteresse an einem niedrigen Krankheits- und Unfallgeschehen in der Branche“, so Haarke. Dies senke den Kostenaufwand für die BGHW und sorge damit auch für einen vergleichsweise moderaten Beitragssatz. Die BGHW wird seinen Mitgliedern in diesem Jahr erneut einen stabilen Beitragssatz anbieten können. Zusätzlich zum Engagement bei der Berufsgenossenschaft bringt sich der HDE bei der Sozialwahl 2023 auch erneut als ein Listenträger der Arbeitergeber für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit ein. Damit wird sichergestellt, dass die Branche dort eine Stimme erhält.

Quelle: HDE