„Unsere HV NRW-Digitalcoaches sind sehr gefragt, zumal sie nun auch schon auf die Erfahrung der ersten Antragstellungen zurückgreifen können. Täglich erreichen uns zahlreiche neue interessierte Händler, gleichzeitig stoßen wir noch immer auf Kaufleute, die die Chance dieses schlanken Förderprogramms bislang noch nicht erkannt haben. Daher sind wir nun froh, dass die Antragsfrist verlängert wurde. Dies nimmt etwas Druck aus den aktuellen Antragsverfahren und gibt auch denjenigen noch eine Möglichkeit, die erst frisch auf das Sonderprogramm aufmerksam geworden sind.“ so Rainer Gallus, Geschäftsführer Handelsverband Nordrhein-Westfalen, nachdem die Pressemitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums soeben bekannt geworden ist. Die Bandbreite förderfähiger Themen ist groß. Bislang drehte sich viel um die Erweiterung von Funktionen der Warenwirtschaft, das Aufsetzen oder den funktionalen Ausbau eines Onlinehops, die Sichtbarkeit im Netz und in den Sozialen Medien, Content-Erstellung und Mitarbeiter-Schulung. Aber auch die datenbasierte Verkaufsoptimierung am POS Digital, Signage oder Abholboxen sind Bausteine der Vorhaben. Entscheidend ist, dass ein signifikanter Digitalisierungsschritt belegt werden kann.

Das NRW-Wirtschaftsministerium schreibt:

„Viele Händlerinnen und Händler in Nordrhein-Westfalen kämpfen noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen zu nutzen, setzen sie zunehmend auf digitale Technologien: Seit dem Start des Sonderprogramms 2020 zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ am 25. Juni wurden weit mehr als 200 Förderanträge eingereicht.

Wegen der großen Nachfrage hat die Landesregierung nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichfrist um zwei Wochen verlängert. Bis zum 15. September 2020 können Projektideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden zügig bewilligt.

„Ich freue mich über das große Interesse an unserem Sonderprogramm. Digitale Technologien können Händlerinnen und Händlern dabei helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Die wachsende Nachfrage zeigt, dass die Unternehmen diese Chance erkennen und für sich nutzen möchten. Ich möchte bei allen Kleinunternehmen des stationären Einzelhandels dafür werben, dieses Unterstützungsangebot des Landes in Anspruch zu nehmen und kluge Ideen zügig umzusetzen.“ Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels mit weniger als 50 Beschäftigen, die auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.“

Quelle: Wirtschaftsministerium NRW

Die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums können Sie auch hier nachlesen: PDF der Pressemitteilung

Unsere Digitalcoaches unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Konzept und Antragsstellung: digitalcoachnrw.de