Im Rahmen des letzten Treffens der Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich diese am 31.01.2019 auf eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung der Justiz verständigt. Konkret haben sich die Länder verpflichtet, 2.000 zusätzliche Stellen im Zeitraum von 2017 bis 2021 zu besetzen. Stellen, die seit 2017 neu geschaffen wurden, werden angerechnet. Eine personell zu 100 Prozent ausgestattete Justiz ist mit diesen Vereinbarungen für das Jahr 2021 nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds realistisch erreichbar, so dass damit die personellen Defizite in der Justiz beseitigt wären.

Die unzureichende Personalausstattung in der Justiz stellt nach Auffassung des HDE eine wesentliche Ursache für die vom Einzelhandel kritisierte teilweise nicht hinreichend konsequente Strafverfolgung von Ladendiebstählen und die Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden dar.

Die nun konkretisierten Verbesserungen konnten aufgrund der politischen Arbeit des HDE gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und der Deutschen Polizeigewerkschaft erreicht werden sowie der engagierten HDE-Landesverbände, die auf Ebene der Bundesländer die Arbeit wirksam flankiert haben.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben vereinbart, die zugesagten Stellen nach dem Königsteiner Schlüssel unter den Ländern zu verteilen. Der Königsteiner Schlüssel legt fest, mit welchem prozentualen Anteil die Länder sich an gemeinsamen Finanzierungen beteiligen müssen. Die Quoten werden jährlich neu berechnet, sie richten sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.

Nach dem aktuellen Königsteiner Schlüssel (Stand 2018) ergeben sich für die Länder nach Berechnungen des Deutschen Richterbundes gerundet folgende zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte:

  • Baden-Württemberg: 260
  • Bayern: 311
  • Berlin: 103
  • Brandenburg: 60
  • Bremen: 19
  • Hamburg: 51
  • Hessen: 149
  • Mecklenburg-Vorpommern: 40
  • Niedersachsen: 188
  • Nordrhein-Westfalen: 422
  • Rheinland-Pfalz: 96
  • Saarland: 24
  • Sachsen: 100
  • Sachsen-Anhalt: 55
  • Schleswig-Holstein: 68
  • Thüringen: 53

Da der Bund eine Kofinanzierung der neuen Stellen mit einem Volumen von 220 Mio. Euro zugesagt hat, ist ein zweimaliges Monitoring des tatsächlichen Stellenaufbaus durch den Bund geplant.

Der HDE vertritt die Auffassung, dass die neuen Stellen bedarfsgerecht zwischen den Gerichtszweigen und damit schwerpunktmäßig im Bereich der Strafrechtspflege und hier primär bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet werden sollten. Obwohl diese nur ein Drittel des Personalbestands in der Justiz ausmachen, setzen wir uns gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund dafür ein, dass mindestens 50 Prozent der neuen Stellen im Bereich der Strafrechtgerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften eingerichtet werden sollten. Die Strafverfolgungsbehörden würden damit überproportional von dem Stellenaufbau profitieren.

Es ist zu beachten, dass es sich bei der nun erzielten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um eine rechtlich unverbindliche politische Absichtserklärung handelt. Daher wird es in den nächsten Jahren Aufgabe des HDE und der Landesverbände sein, darauf zu achten, dass die Vereinbarung in den Ländern tatsächlich planmäßig umgesetzt wird. Nach dem Jahr 2021 soll dann eine Evaluation der personellen Maßnahmen und praktischen Erfolge vorgenommen werden und auf dieser Grundlage die weitere politische Arbeit des HDE ausgerichtet werden sowie die Forderungen – insbesondere im Hinblick auf die Änderung des Straf- und Strafprozessrechts – ggf. nachjustiert werden. Der HDE bleibt weiterhin in einem engen Austausch mit dem Deutschen Richterbund und wird die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen.

Quelle: HDE