Der verkaufsoffene Sonntag in Duisburg konnte am 2. April wie geplant veranstaltet werden. Das
Verwaltungsgericht hat damit erstmals einen auf ein Verbot der Ladenöffnung abzielenden Eilantrag
der Gewerkschaft Verdi abgelehnt. Der Grund für die Entscheidung des Gerichts: Am besagtem Sonntag
fand auch das Kunsthandwerkerfestival statt. Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in
anderen Städten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen
verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Dieser Schutzauftrag werde durch § 6 des
Ladenöffnungsgesetzes NRW dahin konkretisiert, dass ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung
gegeben sein müsse; weiterhin sei erforderlich, dass die Ladenöffnung gegenüber dieser anlassgebenden
Veranstaltung eine lediglich untergeordnete Bedeutung habe. Die Stadt habe nachvollziehbar darlegen
können, dass das Festival attraktiv genug sei, um viele Menschen in die Innenstadt zu locken. Die
Ladenöffnungen seien nicht der Hauptgrund für die Besucher. Die Stadt sieht sich damit klar als Gewinner:
„Damit ist Duisburg die erste Stadt in Deutschland, die im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage obsiegt
hat“, heißt es in einer Mitteilung. Mehr Informationen zum Gerichtsbeschluss online: www.justiz.nrw