Für mehr Fairness bei der Besteuerung im Online-Handel setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen deutsch-französischen Bemühungen um die Einführung einer Digitalsteuer stellt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp fest: „In Zeiten des grenzüberschreitenden globalen Online-Handels geht es darum, auch mit Hilfe des Steuerrechts einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Bei der Einführung einer Digitalsteuer aber drohen neue Verwerfungen. Hier muss die Politik aufpassen, dass sie damit nicht neue Ungerechtigkeiten schafft.“

Diese Skepsis gegenüber einer Digitalsteuer bringt der HDE auch in seiner gerade erschienenen Digitalen Agenda zum Ausdruck. Positiv bewertet der Verband aber die grundsätzliche Einigung darauf, dass die Besteuerung dort stattfinden soll, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. „Das ist ein wichtiger Beitrag zu gleichen steuerlichen Wettbewerbsbedingungen“, so Tromp.

Erleichterungen und damit eine bessere Umsetzbarkeit fordert der HDE in seiner digitalen Agenda bei den Vorgaben für Umsatzsteuererklärungen von Online-Händlern im europäischen Ausland ein. Zwar ist geplant, dass beispielsweise deutsche Online-Händler ab 2021 die für Lieferungen an Kunden in ausländischen EU-Staaten anfallenden Umsatzsteuererklärungen an einer zentralen Stelle abgeben können. Damit müssten die Händler dann für Warenlieferungen an EU-ausländische Privatkunden nicht in jedem einzelnen Land entsprechende Umsatzsteuererklärungen abgeben. Es bleibt aber die Herausforderung, dass bei allen Lieferungen das Umsatzsteuerrecht des Staates, in dem der Kunde sitzt, angewendet werden muss. Dazu kommt, dass der EU-Finanzministerrat die Schwelle bis zu der eine Versteuerung im Sitzstaat des Händlers möglich ist, absenken will. „Im Ergebnis wird die Zahl der Fälle steigen, in denen die Händler ausländisches Umsatzsteuerrecht anwenden müssen. Das ist bei 27 verschiedenen steuerrechtlichen Vorgaben gerade für mittelständische Online-Händler eine große Hürde. Das behindert die internationalen Aktivitäten der Unternehmen und damit den weiteren Ausbau des europäischen Binnenmarktes“, so Tromp weiter. Um den Händlern dabei zumindest etwas an die Hand zu geben, müssten einfach zugängliche Online-Informationen über die Umsatzsteuerregelungen der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere zu den anwendbaren Steuersätzen zur Verfügung gestellt werden.

Die Digitale Agenda des HDE finden Sie unter www.einzelhandel.de/digitale-Agenda.