Mit Blick auf einen Entwurf zur Überarbeitung und Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Aktionismus.

Der Wettbewerb in Deutschland funktioniert mit den geltenden kartellrechtlichen Regelungen sehr gut. „Auf die Digitalisierung hat der Gesetzgeber im Wettbewerbsrecht schon im Jahr 2017 reagiert. Die Wirksamkeit dieser Neuregelungen und der womöglich bestehende Nachjustierungsbedarf konnte seitdem noch gar nicht evaluiert werden. Um Schäden im Wettbewerb durch Überregulierungen zu vermeiden, sollte der Gesetzgeber zunächst die Auswirkungen der letzten Novelle bewerten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

In jedem Fall müsse darauf verzichtet werden, die gesamte Wirtschaft mit wettbewerbsbeschränkenden Regelungen zu belasten, die eigentlich die großen reinen Digitalunternehmen wie Google und Facebook im Fokus haben. Die geplante Erweiterung des Schutzbereichs der Missbrauchsaufsicht auch auf internationale Großunternehmen sollte daher unbedingt aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. „Die Regelungen sollten eindeutig nur für reine Digitalunternehmen gelten und dementsprechend unmissverständlich formuliert werden“, so Genth weiter. Ansonsten brächten die angedachten Änderungen das Gleichgewicht zwischen den Lebensmitteleinzelhändlern und der Industrie in den Vertragsverhandlungen zu Lasten des Handels aus der Balance. Im Ergebnis profitierten dann internationale Großkonzerne aus der Lebensmittelindustrie, Verlierer wären der Handel und seine Kunden.

>>Quelle: HDE<<