Die Tarifbindung im Einzelhandel ist stabil. Zusätzlich orientieren sich zahlreiche Unternehmen der Branche an den Regelungen der Tarifverträge. Um die Tarifbindung in der Branche weiter zu steigern, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Gewerkschaft Ver.di auf, konstruktiv über die Modernisierung der Tarifverträge zu sprechen.

Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge im Einzelhandel sei dagegen der falsche Weg.

38 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel sind in unmittelbar tarifgebundenen Unternehmen tätig. Das zeigen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Darüber hinaus haben sich viele Unternehmen durch Vereinbarung im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, die Branchentarifverträge ganz  oder teilweise anzuwenden. So findet für 60 Prozent (West) bzw. 44 Prozent (Ost) der Beschäftigten, die bei nichttarifgebundenen Mitgliedern im Arbeitgeberverband arbeiten, bei der Vergütung eine Orientierung an den tariflichen Löhnen und Gehältern statt. „Die Zahl der Arbeitnehmer im Einzelhandel, die in tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt ist, ist seit Jahren relativ stabil. Für eine Steigerung der Tarifbindung müssen wir gemeinsam mit der Gewerkschaft Ver.di die Tarifverträge attraktiv und zeitgemäß gestalten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Gewerkschaft müsse deshalb endlich konstruktiv über die Anpassung der Entgeltstrukturen sprechen. Die derzeitigen Entgeltstrukturen stammen aus den 20er Jahren des vorherigen Jahrhunderts und bilden nicht mehr die aktuellen Arbeitsbedingungen ab. Die Schwächung der Tarifautonomie durch staatliche Einmischung dagegen sei der falsche Weg. Deshalb lehnt der HDE die Ver.di-Forderung nach einer Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ab.

Die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel sind gut: „Die Branche zahlt gutes Geld für gute Arbeit. Der Durchschnittslohn liegt über 90 Prozent über dem Mindestlohn“, so Genth weiter. Mit durchschnittlich 16,91 Euro pro Stunde verortet die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts die Löhne der Branche deutlich über der gesetzlich festgelegten Grenze von 8,84 Euro. Die Monatseinkommen sind aufgrund des hohen Anteils von Teilzeitbeschäftigten naturgemäß geringer als in Branchen mit überwiegend Vollzeitbeschäftigten. Derzeit sind 63 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel in Teilzeit oder als Minijobber tätig. Genth: „Nur eine Minderheit davon verdient sich auf diese Weise das Haupteinkommen. Hieraus den Schluss zu ziehen, dass die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit im Handel später in der Altersarmut landen, ist deshalb falsch.“ Denn meist sei in diesen Haushalten zusätzlich ein Vollzeitverdiener vorhanden.