Dass der Bürgerentscheid in Münster überhaupt durchgeführt wurde, erscheint kontrovers: Schließlich wurde die Entscheidung pro oder contra verkaufsoffene Sonntage den Münsteranern bereits Tage zuvor per Gerichtsbeschluss abgenommen. Denkbar gering deswegen auch die Wahlbeteiligung, die gerade einmal bei 22,4 Prozent lag.

Wie die „Westfälischen Nachrichten“ schreiben, stimmten von insgesamt gut 247.000 Stimmberechtigten 29.092 Münsteraner (52,8 Prozent) gegen einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent sowie zehn weitere Termine bis 2019 – unter anderem anlässlich von Herbstsend und Hansemahl. Damit wurde die gesetzlich geforderte Stimmenzahl für die Gültigkeit des Bürgerentscheids erreicht. 26.013 Münsteraner (47,2 Prozent) sprachen sich allerdings dafür aus, die Läden an den besagten Sonntagen zu öffnen.

Konkrete Folge des Bürgerentscheids: Die zur Abstimmung stehenden Sonntagstermine sind für die kommenden zwei Jahre gesperrt. Allerdings hatten zuvor schon Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht auf Betreiben von ver.di fünf verkaufsoffene Sonntage in Münster vorläufig gestoppt. Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, dazu: „Es mutet schon grotesk an, einen Bürgerentscheid unter diesen Vorzeichen überhaupt durchzuführen.“ Achten warnt davor, das Ergebnis zu generalisieren: „Der Münsteraner Bürgerentscheid ist keine Grundsatzentscheidung für oder gegen verkaufsoffene Sonntage. Allein die geringe Wahlbeteiligung verbietet schon eine Verallgemeinerung. Was wir aber an dieser Stelle und dringender denn je brauchen, ist eine grundsätzliche Entscheidung über die Genehmigung von vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr!“ Niemand fordere die völlige Freigabe der Sonntage, so Achten weiter. Aber der Handel vor Ort brauche die gelegentlichen Sonntagsöffnungen als wichtige Marketingmaßnahme, um sich von der Konkurrenz aus dem Internet und den nahen Niederlanden abzugrenzen.

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Verbandsposition zum Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW
Ladenöffnung