07.07.2010
Neue Informationspflichten für Einzelhändler und Dienstleister
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Am 17. Mai 2010 trat die Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung (DL-InfoV) in Kraft. Mit dieser Verordnung werden Dienstleistern, die in Deutschland niedergelassen sind, und deren Tätigkeit in den Anwendungsbereichen der Dienstleistungsrichtlinie fällt, besondere Informationspflichten auferlegt. Betroffen sind von den neuen Informationspflichten auch alle Einzelhändler, die als Dienstleister im Sinne der Verordnung gelten. Die Verordnung unterscheidet zwischen Informationen, die vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder vor der Erbringung einer Dienstleistung stets zur Verfügung gestellt werden müssen, und Informationen, die der Dienstleister auf Anfrage zur Verfügung stellen muss. Infos unter http://www.vig-wirkt.de
Weitere Informationen können dem über uns anzufordernden Merkblatt der IHK für München und Oberbayern entnommen werden.
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