Der Handelsverband NRW freut sich über die heute vom Landtag beschlossene Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG).
Kernstück der Reform ist eine Erhöhung der möglichen Zahl verkaufsoffener Sonntage von bislang vier auf zukünftig maximal acht Sonntage sowie eine erleichterte Beantragungs- und Genehmigungspraxis.
Die bisherige Regelung, wonach verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden konnten, wird abgelöst.

Das neue Gesetz stützt Öffnungsgenehmigungen auf Sachgründe, bei denen ein öffentliches Interesse für verkaufsoffene Sonntage vorliegt. In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Sonntagsöffnungen gerichtlich angegriffen und teilweise auch untersagt. Eine neue Rechtsgrundlage war daher dringend geboten und wurde nun im neuen LÖG verankert.
„Wir sind sehr froh, dass sich die Landesregierung sehr zeitnah mit dem Ladenöffnungsgesetz befasst und eine Regelung mit höherer Rechtssicherheit für die Beantragung, Genehmigung und Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen auf den Weg gebracht hat“, kommentiert Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW das heute vom Landtag verabschiedete Gesetz. Das Ladenöffnungsgesetz wurde heute als Teil des Entfesselungspakets I im Landtag geändert.