Mit einer Checkliste unterstützt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts. Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben.

Die Checkliste der Landesbeauftragten hilft Bereiche zu identifizieren, in denen Unternehmen schon gut vorbereitet sind – aber auch solche Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Sie gibt zugleich Anhaltspunkte, worauf bei zukünftigen Prüfungen besonderen Wert gelegt werden sollte. Alle relevanten Inhalte zur Datenschutzreform sowie die Checkliste finden Sie auf: http://www.bit.ly/2n8ekrJ